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Allgemine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für hannah-ai.com


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen der TopTips App Ltd., 71-75 Shelton Street Covent Garden,London, WC2H 9JQ (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden, welche über die Website hannah-ai.com oder auf anderem Wege geschlossen werden.

(2) Der Anbieter erbringt für seine Kunden Dienstleistungen den Bereichen Sprach KI, WhatsApp KI, Chat KI, Social Media KI und vergleichbare Leistungen. Ergänzend halten einzelne Tarife des Anbieters auch die Nutzung eines Online-Kalenders für den Kunden bereit. Eine detaillierte Beschreibung der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website hannah-ai.com.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Typische Kunden des Anbieters sind insbesondere Kosmetikstudios, Beauty Salons, Friseur Salons, Massage Salons und Anbieter artverwandter Dienstleistungen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen des Anbieters auf der Website hannah-ai.com oder auf sonstigen Kanälen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum). 

(2) Durch die Übermittlung einer Bestellung über die Website, per E-Mail, fernmündlich oder in sonstiger Weise gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab (§ 145 BGB).   

(3) Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters zustande (§ 147 Abs. 1 BGB). Diese kann per E-Mail, schriftlich oder in anderer geeigneter Form erfolgen.

(4) Der Vertragsinhalt wird vom Anbieter gespeichert. Der vollständige Vertragstext einschließlich der vorliegenden AGB wird dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt (§ 312f Abs. 3 BGB).


§ 3 Leistungen und Pflichten des Anbieters

(1) Inhalt und Umfang der vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs auf der Website hannah-ai.com, soweit keine hiervon abweichende Individualabrede zwischen den Parteien getroffen wurde.

(2) Eine hundertprozentige Verfügbarkeit der KI innerhalb eines Jahreszeitraums kann vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter schuldet insoweit lediglich eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter zur Erbringung seiner Leistungen auf die Leistungen von Drittanbietern angewiesen ist, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur. Die vorstehende Verfügbarkeitsgarantie gilt daher nur vorbehaltlich von Leistungsstörungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen beruhen.

(3) Der Einsatz von KI-Systemen kann nach dem derzeitigen Stand der Technik zu fehlerhaften Ergebnissen und Empfehlungen führen. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständig fehlerfreie Funktionsweise der vom Anbieter eingesetzten KI nicht möglich ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der durch die KI generierten Inhalte und Empfehlungen. Eine Haftung des Anbieters für jegliche Schäden, die dem Kunden, seinen eigenen Kunden oder sonstigen Dritten aus der Nutzung der KI oder aus der Befolgung der durch die KI generierten Empfehlungen entstehen, wird ausgeschlossen, sofern dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die seine Kunden oder sonstige Dritte gegenüber dem Anbieter wegen fehlerhafter oder schädlicher KI-Empfehlungen geltend machen.

(4) Der Bereich der künstlichen Intelligenz unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung. Der Anbieter wird diese Entwicklungen zum Vorteil des Kunden im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen und implementieren. Hieraus resultierende Preiserhöhungen bleiben vorbehalten und werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter hinsichtlich der eingesetzten KI-Modelle von der Leistungserbringung durch Drittanbieter, insbesondere OpenAI, abhängig ist. Der Anbieter kann daher keine Zusicherung dahingehend treffen, dass das zu Vertragsbeginn eingesetzte Sprachmodell während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert zur Verfügung stehen wird. Für den Fall des Wegfalls eines bisher eingesetzten Modells wird der Anbieter sich nach besten Kräften um die Implementierung eines mindestens gleichwertigen Ersatzmodells bemühen. Hierdurch bedingte Preiserhöhungen sind nach Maßgabe der Regelung in Abs. 4 möglich.

(6) Für Ausfälle oder sonstige Leistungsstörungen, die durch Drittanbieter verursacht werden, auf deren Leistungen der Anbieter für die Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Pflichten angewiesen ist, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung, sofern ihn an der Leistungsstörung kein eigenes Verschulden trifft.

(7) Eine dauerhafte Verfügbarkeit der vom Kunden gewählten KI-Stimme kann vom Anbieter nicht garantiert werden, da auch in diesem Bereich eine Abhängigkeit von Drittanbietern gegeben ist. Für den Fall eines Wegfalls der ursprünglich vereinbarten Stimme ist der Anbieter zu einem Austausch durch eine gleichwertige andere Stimme berechtigt. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden ist hiermit nicht verbunden.  

(8) Zur Gewährleistung der korrekten Funktionsweise des KI-Systems ist der Anbieter auf die vollständige und korrekte Zurverfügungstellung einer Wissensbasis durch den Kunden zu Vertragsbeginn angewiesen. Spätere geringfügige Änderungen an der Wissensbasis wird der Anbieter nach billigem Ermessen im Rahmen des Zumutbaren kostenlos durchführen. Weitergehende Änderungswünsche des Kunden sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hinsichtlich der Einstufung eines Änderungswunsches als geringfügig oder weitergehend steht dem Anbieter ein billiges Ermessen zu.

(9) Ein Kündigungsrecht des Kunden im Falle eines Wegfalls des API-Zugangs bei Social-Media-Produkten besteht nicht. Der Anbieter wird in solchen Fällen jedoch im Rahmen des Zumutbaren versuchen, den Kunden in einen alternativen Tarif zu überführen.   

(10) Für technische Probleme, die nicht aus dem Verantwortungsbereich des Anbieters stammen, wie etwa für die mangelnde Verfügbarkeit einer stabilen Internetverbindung auf Seiten des Kunden, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden die Nutzung einer vom Anbieter bereitgestellten Telefonnummer untersagt oder diese entzogen wird. Der Kunde ist in solchen Fällen selbst zur Beschaffung einer Ersatzrufnummer verpflichtet.

(11) Die Beantragung und Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Telefonnummern setzt zwingend die rechtzeitige Übermittlung sämtlicher hierfür vom Anbieter angeforderten Unterlagen und Informationen durch den Kunden voraus. Der Kunde ist zur Mitwirkung nach besten Kräften verpflichtet. Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete oder unvollständige Informationsübermittlung durch den Kunden verursacht sind, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.


§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlichen Informationen unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er steht für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten ein. Dies gilt insbesondere für die zur korrekten Funktion des KI-Systems erforderliche Wissensbasis.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Leistungen den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie sonstigen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Er stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesem aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten Bestimmungen entstehen. 

(3) Zugangsdaten zur Nutzung der Systeme des Anbieters sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. 

(4) Der Kunde hat in seiner Sphäre sicherzustellen, dass jederzeit die aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der Leistungen des Anbieters erfüllt sind. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die eingesetzten Endgeräte als auch hinsichtlich der Kompatibilität der verwendeten Betriebssysteme und sonstigen Softwareumgebungen. 

(5) Sämtliche dem Anbieter vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Ton- und Videoaufnahmen, müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen keine geltenden Gesetze verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.


§ 5 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, die Leistungen des Anbieters für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Weitergehende Verwertungshandlungen, etwa eine Unterlizenzierung oder der Einsatz der Leistungen für Dritte, sind unzulässig.

(2) Sämtliche Rechte an der vom Anbieter eingesetzten Software sowie den sonstigen zur Leistungserbringung verwendeten Systemen verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern. 

(3) Zur vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen des Anbieters erforderliche Anleitungen und Dokumentationen werden dem Kunden in elektronischer Form überlassen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder einer Dokumentation zu diesem besteht nicht.    


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste auf der Website hannah-ai.com.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind sämtliche Vergütungen mit Vertragsschluss im Voraus für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren.  

(3) Mit Eintritt des Verzugs des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung zurückzuhalten. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus Verzug bleibt vorbehalten.

(4) Sofern der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Kunden bleiben unberührt.

(5) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag je nach gewähltem Tarif auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat oder einem Jahr abgeschlossen.

(2) Ein Vertrag mit monatlicher Laufzeit kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

((3) Bei einem Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr kann der Vertrag erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn

a) der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder in Zahlungsverzug gerät;

b) der Kunde die Leistungen des Anbieters missbräuchlich verwendet, indem er sie für andere Zwecke als die vertraglich vorausgesetzte Kundenberatung und Terminvereinbarung für sein eigenes Geschäft einsetzt;

c) der Kunde durch die Art seiner Nutzung der vom Anbieter erbrachten Leistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, die erheblich von der vertragstypischen, vom Anbieter bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Nutzung abweichen. Eine unverhältnismäßige Kostenverursachung ist insbesondere anzunehmen, wenn die vom Kunden verursachten Kosten der Leistungserbringung die vereinbarte monatliche Vergütung um mehr als 50% übersteigen. Der Anbieter wird den Kunden bei einer sich abzeichnenden Kostenüberschreitung auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung rechtzeitig hinweisen.

(5) Sämtliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).


§ 8 Leistungsstörungen und höhere Gewalt

(1) Ist die Durchführung des Vertrags infolge höherer Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, hoheitliche Maßnahmen), ganz oder teilweise nicht möglich, so ist der Anbieter für die Dauer und den Umfang der dadurch bedingten Verhinderung von seiner Leistungspflicht befreit. 

(2) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses in Kenntnis setzen und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(3) Sofern die Behinderung länger als zwei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.  


§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass nach aktuellem technischen Standard Software nicht vollständig fehlerfrei entwickelt werden kann. Gegenstand der Gewährleistung ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzerdokumentation grundsätzlich brauchbar ist.

(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Beschreibung der Fehlfunktion in Textform zu rügen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, erbringt der Anbieter Supportleistungen und Störungsbeseitigung ausschließlich per E-Mail. Der Kunde kann sich hierzu an die E-Mail-Adresse support@hannah-ai.com wenden. Der Anbieter wird Anfragen innerhalb der üblichen Bürozeiten (montags bis freitags, 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) bearbeiten und dem Kunden schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Ein darüber hinausgehender Support, insbesondere per Telefon oder vor Ort beim Kunden, ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart.

(5) Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch durch Bereitstellung von nutzbar machenden Programminformationen, etwa Handlungsanweisungen für den Kunden oder Updates.

(6) Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.


§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie. 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 vorliegen. 

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt.

(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;

(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern und sonstigen Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diesen gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ferner werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter über die Pflicht zur Vertraulichkeit aufklären. 

(4) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden sowie von dessen Kunden (insbesondere Namen, Kontaktdaten und Stimmaufzeichnungen) ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Anbieter wird diese Daten insbesondere nur insoweit verarbeiten, als dies zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

Der Anbieter wird die Daten der Kunden des Kunden, einschließlich der Stimmaufzeichnungen der Gespräche mit der KI, streng vertraulich behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Kunden nicht an Dritte weitergeben, soweit er hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Der Anbieter wird die Stimmaufzeichnungen nur für Zwecke der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden und zur Verbesserung der eingesetzten KI verwenden und nach Wegfall des Verarbeitungszwecks oder auf Verlangen des Kunden unverzüglich löschen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Kunden über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und Stimmaufzeichnungen durch den Anbieter zu informieren und hierfür die erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer unzureichenden Information oder fehlenden Einwilligung gegenüber dem Anbieter geltend machen.

Eine weitergehende Verwendung der Daten, insbesondere zu Werbezwecken, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Betroffenen.

(5) Der Anbieter verpflichtet sich, die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere Art. 32 DSGVO, dem Kunden jederzeit und unverzüglich auf Anforderung nachzuweisen.


§ 12 Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(3) Zur Wahrung der Textform genügt die Übermittlung per Brief oder E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte eine gegenwärtige oder künftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt, soweit nicht ein Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Das Gleiche gilt, falls sich der Vertrag als lückenhaft erweisen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit erkannt hätten.

(FAQ) Antworten auf Ihre Fragen

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